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Aufgepasst! Leider sind wir neulich auf eine Masche hereingefallen, die im Versandhandel von IT-Waren nicht ganz unbekannt ist. Weil wir dachten, dass unsere Spezialhardware nicht so einfach in großen Mengen als Hehlerware vertickerbar ist, waren wir vielleicht etwas unvorsichtig.

Eine große internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer der "big four" und zwar deren Technologie-Abteilung in England, hat ein Projekt mit Panasonic-Hardware gewonnen, und uns den Auftrag zur Lieferung erteilt. Ein Kreditlimit war natürlich binnen drei Minuten da.

Wochenlang haben wir mit der Firma verhandelt, und unser englischer Vertrieb nahm dann den Auftrag entgegen. Auf Original-Briefpapier, mit korrekter Umsatzsteuer-ID-Nummer, und von einem Zeichnungsberechtigten unterschrieben. Die Lieferadresse war natürlich nicht das Hauptbüro in London, sondern ein Außenlager, in dem die Geräte mit Software bespielt werden sollten. Da kam die Ware auch an, fein quittiert.

Als dann Mahnungen verschickt wurden, ist die WP-Gesellschaft aus allen Wolken gefallen: Den Mitarbeiter, mit dem wir ge-emailt haben, gibt es nicht, und auch die Lieferadresse nicht. Wie wir dann von Scotland Yard erfahren haben, gingen binnen weniger Tage an dieser Adresse IT-Waren im Millionenwert ein und sind bis heute verschwunden.

Von unseren Panasonic-Toughbooks, die eben doch wohl einfacher zu verhehlen sind als Kassenschubladen, fehlt jede Spur. Unsere Kreditversicherung zahlt nicht, denn es gab ja keinen Zahlungsausfall, sondern einen Betrug. Die WP-Gesellschaft ärgert sich zwar, davon kann ich mir aber nichts kaufen.

Spuren wird es später geben, denn irgendein Laptop wird mal den Geist aufgeben, und der gutgläubige Kunde wird seinen Laptop zu Panasonic zur Reparatur schicken. Aber dann war der Kunde entweder so gutgläubig, dass er tatsächlich Eigentum - mein Eigentum - erworben hat, oder aber ich gewinne und habe dann einen defekten Laptop. Der dann vermutlich auch gar kein aktuelles Modell mehr ist.

Glücklicherweise ist die Schadenssumme sehr gut erträglich, aber wir haben das ein oder andere Verfahren überdacht. Ständig liefern wir an abweichende Lieferadressen im Auftrag unserer Reseller. Das ist Tagesgeschäft. Aber beim ersten Auftrag, und vor den ersten Zahlungseingängen wird Jarltech deutlich strikter prüfen, ob der Auftraggeber auch den Lieferort kennt, und vor allem: den Auftrag.

Die Sache war letztlich gut gemacht: Sogar im Auftreten war der vermeintliche Technologie-Ableger der WP-Gesellschaft so verwirrt und kompliziert, wie man das von einer der "big four" WP-Gesellschaften erwarten darf :) Und auch die Original-WP-Gesellschaft hat erst einmal gesagt, der Auftrag sei von ihr, der Mitarbeiter sei aber zwischenzeitlich nicht mehr dort beschäftigt. Es hat dann Wochen gedauert, bis man herausfand, dass der Betrüger dort nicht nur "nicht mehr" beschäftigt war, sondern nie ...

Die Domain der E-Mail-Adresse während der Korrespondenz mit den Betrügern war eben nicht z. B. "wp.com", wie bei der Hauptgesellschaft, sondern "wp-technologies.com". Klingt erst mal logisch, ist eben aber doch eine ganz andere Domain, und vermutlich irgendwo auf Ernie & Bert in der Karibik registriert.

Ergo, ich kann nur raten: Checken Sie, welche Ihrer Produkte besonders gefährdet sind. Und Erstaufträge mit abweichender Lieferadresse: Finger weg, oder bitte genau prüfen. Und am besten keine Bestätigungen bei der Telefonnummer einholen, die auf dem gefälschten Briefpapier angegeben ist ...

Hoffen wir mal, dass Sherlock Holmes bei Scotland Yard einen guten Job macht, und die Betrüger hinter Gitter bringt. Sonst werde ich sie selbst fangen!